Vermehrte Bedürfnisse
Bei den vermehrten Bedürfnissen handelt es sich im Kontrast zu den allgemeinen Lebenshaltungskosten um alle unfallbedingten, regelmäßig erneut anfallenden Mehraufwendungen, die ihre Ursache gerade in der verletzungsbedingten Beeinträchtigung haben und einem vergleichbaren, jedoch gesunden Menschen nicht entstehen.
In Betracht kommen etwa Kosten für orthopädische Hilfsmittel, für besondere Verpflegung, für Betreuung und Pflege, und nicht zuletzt etwa auch für die behindertengerechte Ausstattung von Kraftfahrzeugen und Wohnungen.
Vertrauen Sie nicht auf die "Beratung" durch die gegnerische Haftpflichtversicherung. Diese Unternehmen sind vorrangig ihren Aktionären verpflichtet. Wir hingegen sind im Rahmen eines Mandats ausschließlich Ihnen verpflichtet und werden Sie entsprechend beraten und Ihre Ansprüche im gesetzlichem Umfang für Sie geltend machen.