Schmerzensgeld


Das Schmerzensgeld ist eine besondere Form des Schadensersatzes. Schmerzensgeld ist zu leisten als Ausgleich für sog. immaterielle Schäden u.a. bei Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung. Die Zahlung von Schmerzensgeld soll den Geschädigten in die Lage versetzen, sich die Annehmlichkeiten zu verschaffen, die die erlittenen Beeinträchtigungen ausgleichen. Das Schmerzensgeld hat nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung eine Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion für erlittenes Unrecht. Es soll einerseits einen Ausgleich der erlittenen, häufig nicht mehr vollständig zu beseitigenden Schäden herbeiführen, andererseits zugleich ein Mindestmaß an Genugtuung des Geschädigten wegen der erlittenen Nachteile herbeiführen.

Bei geringfügigen Verletzungen des Körpers oder der Gesundheit ohne wesentliche Beeinträchtigung der Lebensführung und ohne Dauerfolgen (sog. Bagatellschäden) ist in der Regel ein Schmerzensgeld nicht zu zahlen. Wann diese Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird, ist eine Frage des Einzelfalls.

Die Bemessung des Schmerzensgeldes erfolgt in der Praxis nach Schmerzensgeldtabellen (z.B. Hacks/Ring/Böhm, Schmerzensgeldbeträge). Hierdurch wird dem Gedanken Rechnung getragen, dass eine möglichst einheitliche Rechtsprechung Gewähr für ein vergleichbar hohes Schmerzensgeld bei entsprechend ähnlichen gelagerten Sachverhalten zuerkannt werden soll. Maßgeblich sind insbesondere Art und Dauer der Beeinträchtigungen. Berücksichtigung können jedoch auch die Vermögensverhältnisse des Schädigers und des Geschädigten finden sowie gegebenenfalls das Bestehen einer Haftpflichtversicherung des Schädigers.

Eine annähernd realistische Bemessung des Schmerzensgeldes ist dem juristischen Laien in der Regel nicht möglich. Wir verfügen über Zugang zu den maßgeblichen Schmerzensgeldtabellen sowie insbesondere über elektronische juristische Datenbanken auch zuden dort angegebenen Entscheidungen der Gerichte.

Fragen Sie nicht den Mitarbeiter der gegnerischen Haftpflichtversicherung, in welcher Höhe ein Schmerzensgeld in Ihrem Fall angemessen ist. Fragen Sie uns.