Personenschaden


Wir haben langjährige Erfahrung in der Wahrnehmung der Interessen schwer- und schwerstverletzter Menschen nach Verkehrsunfällen mit Personenschaden. Die  Berechnung und Geltendmachung von Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden gehört ebenso zu unseren Leistungen wie die Berechnung und Durchsetzung vermehrter Bedürfnisse und entgangener Einkünfte. In der schwierigen Zeit nach Eintritt der Verletzung stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung und unserem Engagement zur Seite. Informieren Sie sich in einem ersten Gespräch in unseren Büros in Neubrandenburg, Waren oder Malchin darüber, wie wir Ihnen helfen können.

Sie sehen sich bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche aus Personenschaden der Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners gegenüber. Diese Versicherung ist Ihr Gegner. Das Interesse der gegnerischen Haftpflichtversicherung ist darauf gerichtet, die Zahlungen auf einen Personenschaden möglichst gering zu halten. Für den Sachbearbeiter der Versicherung ist Ihr Personenschaden im Regelfall nur ein Rechnungsposten in der Bilanz.

Dieser Sachbearbeiter ist ein Experte im Verkehrsrecht und bearbeitet ausschließlich Unfallsachen. Die Versicherer haben im Regelfall für Personenschäden besondere Mitarbeiter.

In dieser Situation, in der Sie aufgrund Ihrer schweren Verletzung besonderen psychischen Belastungen ausgesetzt sind, sollten Sie sich zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche ebenfalls eines Experten bedienen. Nehmen Sie sich einen Fachanwalt im Verkehrsrecht.

Natürlich meinen wir hierbei uns und bieten auf dieser Seite unsere Dienste an. Rechtsanwalt Brandt weist eine nahezu zwanzigjährige Berufserfahrung auf, ist sowohl Fachanwalt für Verkehrsrecht als auch Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner langjährigen Berufstätigkeit hat er unzählige Personenschäden reguliert. Mit uns an Ihrer Seite können Sie darauf vertrauen, kompetente und engagierte Partner an Ihrer Seite zu haben. Kompetente und engagierte Mitarbeiterinnen stehen in den Büros in Neubrandenburg, Waren und Malchin jederzeit zur Verfügung.

Nachstehend dürfen wir einführend die einzelnen Positionen des Personenschadens aufführen:

-Schmerzensgeld

-Haushaltführungsschaden


-vermehrte Bedürfnisse

-entgangene Einkünfte

-Unterhaltsansprüche

-Sonstiges