Haushaltsführungsschaden


Bei dem sog. Haushaltsführungsschaden handelt es sich um eine dem juristischen Laien weitgehend unbekannte Schadensposition, was auch dem Umstand zu verdanken ist, dass Haftpflichtversicherer die Betroffenen in der Regel auf derartige Ansprüche aus nahe liegenden Gründen nicht hinweisen. Der Haushaltsführungsschaden beschreibt die Beeinträchtigungen, die dadurch entstehen, dass der Geschädigte bspw. aufgrund unfallbedingter Verletzungen nicht mehr in der Lage ist, seinen Haushalt ganz oder teilweise in dem bisherigen Umfang zu führen. Im Rahmen einer durchaus aufwändigen Berechnung wird festgestellt, in welchem Umfang die Haushaltstätigkeit tatsächlich eingeschränkt ist. Maßgeblich ist insoweit die ohne die Verletzung tatsächlich erbrachten Arbeitsleistung, was beispielsweise die Zubereitung von Speisen, jedoch auch Gartenarbeiten einschließt.

Ob die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Ersatz des Haushaltsführungsschadens, insbesondere eine sog. haushaltsspezifische Erwerbsminderung vorliegen und gegebenenfalls in welcher Höhe ein entsprechender Anspruch besteht, kann in realistischer Höhe lediglich durch einen entsprechend ausgebildeten Rechtsanwalt ermittelt werden. Gehen Sie im Zweifel davon aus, dass der Sachbearbeiter der gegnerischen Haftpflichtversicherung hierzu nicht in der Lage und auch nicht Willens ist. Lassen Sie uns das machen.