Fachanwalt



Warum soll ich zum Fachanwalt gehen?



Die Antwort auf diese Frage erschließt sich von allein, wenn man weiß, wie ein Rechtsanwalt zum Fachanwalt wird.

Die Bezeichnung Fachanwalt ist ein von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehener Titel. Er setzt voraus, dass der Rechtsanwalt in einem gesetzlich geregelten Verfahren gegenüber der Rechtsanwaltskammer den Nachweis erbracht hat, auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen zu verfügen.

Das sich ein Rechtsanwalt sich Fachanwalt nennen, hat er zwingend seine theoretischen Kenntnisse in einem Kurs mit i.d.R. drei fünfstündigen schriftlichen Leistungskontrollen nachzuweisen. Darüber hinaus hat er der Rechtsanwaltskammer ein Mindestmaß an praktischen Fällen in den letzten drei Jahren vor Antragstellung nachzuweisen. Die Einzelheiten sind in der Fachanwaltsordnung geregelt.

Ein Fachanwalt hat sich also vor Verleihung des Titels der Herausforderung gestellt, die theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen in einem gesetzlich geregelten Verfahren überprüfen zu lassen. Dies unterscheidet ihn von selbst ernannten Spezialisten und Experten.


Ist der Fachanwalt teurer als andere Rechtsanwälte?


Wir können nicht beurteilen, wie teuer andere Rechtsanwälte sind. Bei uns bezahlen Sie in der Regel die gesetzliche Vergütung. Ausnahmen hiervon sind möglich, wenn es sich um besonders aufwändige und zeitintensive Mandate handelt.

In jedem Fall wissen Sie bei uns vor der Auftragserteilung, ob wir die gesetzliche Vergütung berechnen oder ein Zeithonorar. Die Frage der Kosten unserer Tätigkeit besprechen wir mit Ihnen vor unserer Mandatierung.

Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, rechnen wir allein mit dieser ab, es sei denn, Sie haben eine Selbstbeteiligung vereinbart. In diesem Fall zahlen sie die Selbstbeteiligung, die in der Regel 150, 00 € beträgt (schauen Sie in Ihren Versicherungsschein), es sei denn, die gesetzlichen Gebühren sind niedriger als die von Ihnen vereinbarte Selbstbeteiligung.

Wir vertreten Sie auch dann, wenn Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben.