Rechtsanwaltskosten

Müssen Sie bei mir deswegen mehr bezahlen, weil ich Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Strafrecht bin? Nein, es gelten die nachstehend dargelegten Grundsätze, d.h., ich rechne nach den gesetzlichen Vorschriften ab. Ausnahmen gibt es nur bei aussergewönlich umfangreichen Verfahren. In diesen Fällen findet zuvor ein ausführliches Gespräch über mögliche Kosten statt. Trauen Sie sich, mir Fragen zu den Kosten zu stellen. Eine Beratung zu den Kosten wird von mir als selbstverständlich angesehen.

Sie wollen nach einem Verkehrsunfall einen Rechtsanwalt beauftragen. Verständlicherweise beunruhigt Sie zunächst die Frage, in welcher Höhe Kosten bei einem Anwalt entstehen und wer diese zu tragen hat.

Beruhigt zurücklehnen können Sie sich in jedem Falle, wenn Sie eine Verkehrsrechts-schutzversicherung haben. Auch als Fachanwalt für Verkehrsrecht stehe ich Ihnen zu den Bedingungen Ihrer Rechtsschutzversicherung zur Verfügung.

Soweit Sie bedürftig im Sinne des Gesetzes sind, können Sie auch für die Regulierung eines Verkehrsunfalles Beratungshilfe in Anspruch nehmen. In diesem Falle können Sie einen Berechtigungsschein bei den Amtsgerichten Neubrandenburg und Waren bzw. Demmin, wenn Sie in Malchin wohnen, beantragen. Mit diesem begeben Sie sich sodann zu einem Rechtsanwalt.

Aber auch ohne eine Rechtsschutzversicherung oder Beratungshilfe bleiben Sie nicht auf den Kosten des Rechtsanwalts sitzen, wenn ein anderer Ihnen Schaden zugefügt hat. Zwar schulden Sie zunächst aus dem Anwaltsvertrag die entstehenden Rechtsanwaltsgebühren. Im Falle eines Verkehrsunfalles sind die Rechtsanwaltskosten in Höhe des berechtigten Schadensersatzanspruches von der gegnerischen Haftpflichtversicherung und den dort versicherten Personen jedoch als Schadensposition zu ersetzen.

Sofern Sie Ihren Anwalt beauftragen, Ihre berechtigten Forderungen geltend zu machen, hat die Gegenseite die Anwaltskosten ebenfalls zu tragen, sofern die geltend gemachte Forderung in voller Höhe beglichen wird.

Anderes gilt nur dann, wenn die Gegenseite einen Teil der berechtigten Forderungen nicht begleicht . Die Gegenseite schuldet zwar auch hier Ersatz der Rechtsanwaltskosten entsprechend der tatsächlich ausgeglichenen Schäden. Grundsätzlich sind Sie jedoch verpflichtet, die Differenz zwischen der Zahlung der Gegenseite auf die Rechtsanwaltskosten und die tatsächlich geschuldeten Rechtsanwaltskosten zu zahlen. In diesem Fall müssten Sie die Gegenseite verklagen, um auch die weiteren Rechtsanwaltskosten und die noch ausstehenden Schadensersatzzahlungen zu erhalten.

Verklagen Sie die Gegenseite wegen des Prozessrisikos nicht, sind Sie grundsätzlich verpflichtet, einen Teil der Rechtsanwaltskosten zu tragen.

Nun stellt sich für manchen die Frage, ob er überhaupt berechtigte Ansprüche geltend machen kann.

Auch hier ist wieder glücklich, wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, um diese Frage gegebenenfalls in einer Erstberatung bei einem Anwalt klären zu lassen. Andere können eventuell Beratungshilfe in Anspruch nehmen. Für diejenigen, für die weder das eine noch das andere in Frage kommt, gibt es die Möglichkeit, mit dem Anwalt über eine Gebühr für die Erstberatung zu verhandeln.

Wir hoffen, dass die vorstehenden Ausführungen Ihnen die Scheu davor nehmen werden, nach einem Verkehrsunfall einen Anwalt aufzusuchen. Faktisch läuft die Kostentragungspflicht der Schädiger in den weitaus meisten Fällen darauf hinaus, dass der Rechtsanwalt für seinen Auftraggeber wirtschaftlich gesehen keine Kosten verursacht.